ZIELGRUPPE

  • Architekten
  • Bauträger
  • Baumeister
  • Juristen
  • Immobilienentwickler, -verwalter, -makler
  • Immobilienverantwortliche von Bund, Ländern und Gemeinden
  • Mitarbeiter von Banken und Versicherungen im Bereich Immobilienfinanzierung und -veranlagung
  • Mitarbeiter von Beratungsunternehmen
  • Mitarbeiter von Immobilienfonds, Stiftungen und Immobilienbesitzgesellschaften
  • Raumplaner
  • Sachverständige des Immobilienwesen

Zulassung

Angesprochen sind einerseits AbsolventInnen von Studiengängen wie bspw.
Architektur, Betriebswirtschaft, Bauingenieurwesen, Facility Management,
Immobilienwirtschaft, Raumplanung, Rechtswissenschaften oder Wirtschaftsingenieurwesen.

Sachverständige des Immobilienwesens (Allgemein beeidete und gerichtlich
zertifizierte Sachverständige, Chartered Surveyors (MRICS, FRICS, etc.), MAI,
HypZert, ImmoZert, etc.) sind ebenso zum Studium zulassbar, wie jene Personen,
die über eine Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder oder Baumeister
verfügen. Die beiden letztgenannten Personengruppen müssen entweder
über eine einschlägige Studienberechtigung (z.B. Matura) mit mehrjähriger
Berufserfahrung verfügen oder eine mindestens fünfjährige immobilienbezogene
Berufserfahrung nachweisen können.

Für Sachverständige des Immobilienwesens ist der direkte Einstieg in das
zweite Semester möglich. Die Kenntnis der Inhalte des ersten Semesters ist
nachzuweisen.

Der Nachweis zur Eignung für das Studium und die Anrechnung von Leistungsnachweisen für das erste Semester erfolgt je nach Zulassungsvoraussetzung
im Rahmen einer mündlichen und schriftlichen Kompetenzbilanz.


Hinweise für Interessenten des LBA Lehrgangs:
Die Lehrinhalte des LBA Lehrgangs sind deckungsgleich zum ersten Semester des Universitätslehrganges „International Real Estate Valuation“ (IREV).

Der LBA Lehrgang ist primär für jene Interessenten gedacht, die sich (noch) nicht für die Teilnahme am gesamten Universitätslehrgang entschließen können und gegebenenfalls später zum Studium „optieren“ wollen. Sie können – wenn Sie wollen - bei diesem Lehrgang ebenfalls die für das Studium erforderlichen Prüfungen ablegen, um sich die volle Anrechenbarkeit für ein mögliches folgendes Studium zu sichern; ebenso ist eine finanzielle Anrechnung der Kosten dieses Lehrganges auf den Studienbeitrag vorgesehen.